____________________________

 

Auch später Tieren helfen - mit einer Erbschaft Gutes tun

Das Testament -

Unterstützung nach dem Tod

 

Zu Lebzeiten will man sich eigentlich keine Gedanken machen, wem man etwas hinterlässt oder was mit dem eigenen Nachlass und Tieren passiert.

Oft kommt es dadurch zu Erbschaftsstreitigkeiten.

 

Tiere werden auf einmal Besitzerlos und das eigenen Vermögen geht, wenn es keine Verwandten gibt, an den Staat. Dieses wäre aber in dem Fall sinnvoller angelegt, würde es an gemeinnützige Organisationen gehen.

 

 

Hier die richtigen Entscheidungen zu treffen ist schwierig, oftmals vielleicht auch problematisch. Ein Testament hilft bewusst dabei den letzten Willen festzuhalten und dafür zu sorgen den Nachlass im eigenen Sinn dahin zu geben, wo es helfen kann und wo es eine sinnvolle Unterstützung bringt.


 Gutes hinterlassen

 

Unser Tierschutzverein besteht komplett nur aus ehrenamtlichen Mitgliedern.

Wir alle helfen gerne in unserer Freizeit Tieren und sind auch unterstützend bei Problemen und Fragen zur Stelle.

Wir sind komplett auf Spenden angewiesen.

Wenn sie nicht möchten das der Staat ihr Erbe erhält, Sie zu Lebzeiten unsere Arbeit und Verein gut finden,

dann lassen Sie ihr Erbe einem gemeinnützigen Zweck zu Gute kommen und setzte Sie den

Tierschutzverein Bad Säckingen als Erbe ein.

Unser Tierschutzverein ist eine Gemeinnützige Organisation und daher von der Erbschafts- und Vermögenssteuer befreit.

 

Formulierung

 

Wenn Sie ein Testament Formulieren, sollten Sie beachten das eine eindeutige Regelung getroffen wird! 

Eine Formulierung wie "Nach dem Tod gehört alles den Tieren" ist zu unbestimmt und daher unwirksam. Es würde die gesetzliche Erbfolge eintreten.

Daher muss der Erbe eindeutig benannt werden. ob eine Person oder Organisation sollte immer mit vollständigem Namen und Anschrift festgeschrieben werden.

 

_________________________________________________________________

Was geschieht mit dem Tier nach dem Tod

 

Tag X, eine E-Mail erreicht uns mit der Bitte, das wir uns um eine hinterbliebene Katze kümmern. Der Besitzer sei Verstorben und hat keine Angehörigen. Nachbarn sowie Bekannte können oder wollen die Katze nicht aufnehmen. Diese lebt noch im Haus und man wisse nicht wohin mit ihr. Wir kümmern uns gerne um diese nun Besitzerlose Katze. Da sie aber ängstlich und scheu auf Fremde reagiert und wir auch sonst nichts über den Charakter der Katze wissen, müssen wir sie mit einer Katzenfalle einfangen.

 

Solche Nachrichten kommen vor, müssen aber nicht sein. Gerade wenn man Tierbesitzer ist, egal welche Tierart, sollte man sich rechtzeitig um den Verbleib seiner Tiere kümmern. Ob man jung oder alt ist, als Tierbesitzer kann einem immer etwas zustoßen. Daher ist es wichtig sich rechtzeig sich um den Verbleib zu kümmern, sonst bleibt dem Tier der Weg ins Tierheim nicht erspart. Dies ist für das Tier eine weitere Belastung nach dem Verlust des Besitzers.

 

Sache oder Familienmitglied

 

Tiere sind gemäß § 90a Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keine Sachen, wobei gemäß Satz 3 die für Sachen geltenden Vorschriften auf sie anwendbar sind. Klingt paradox, bedeutet aber nichts anderes, als dass Haustiere vererbbar sind und im Erbfall genau wie andere Gegenstände zum Nachlass gehören. 

 

 

 

Gut zu wissen

 

Wurden entsprechende letztwilligen Verfügungen getroffen und eine bestimmte Person oder Organisation zur Pflege bestimmt, sollte auch daran gedacht werden, das dieser als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzte Person genügend finanzielle Mittel erhält, um zu vermeiden das sie das Erbe ausschlägt und das Tier nicht versorgt wird.

 

Zusätzlich wäre es gut, wenn sie der entsprechenden Person oder der Organisation vorher Kontakt aufnehmen um genaueres zu besprechen. Es ist auch hilfreich ein Merkzettel sichtbar aufzubewahren, auf dem das Futter, Fütterungszeiten, Besonderheiten des Tieres, Erkrankungen, Medikamente, zuständiger Tierarzt, Impfpass ect. vermerkt ist. Eine Kopie dieses Zettels können sie ihrer Vertrauensperson geben. 

 

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.